14. Aug. 20201 Min.

Kaufprämie für E-Nutzfahrzeuge

Klimaschutzmanagement der Stadt Oberursel empfiehlt: Kaufprämie für klimafreundliche Handwerkerfahrzeuge
 

Ein Förderaufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur  (BMVI) richtet sich gezielt an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe, die zeitnah ihre konventionelle Fahrzeugflotte auf elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge umstellen wollen.


 
Gefördert werden reine Elektrofahrzeuge (keine Hybride) der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 (sog. Lieferwagen, Lkw) sowie die damit notwendige Ladeinfrastruktur ohne Installationskosten. Geförderte Fahrzeuge müssen zu mindestens 60 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Der Zuschuss bemisst sich nach den Investitions-mehrausgaben der Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner und beträgt maximal 40 Prozent.
 
Es gilt das sogenannte Windhundverfahren, d. h. die Vergabe der Fördermittel erfolgt in der Reihenfolge des Einganges förderfähiger, vollständiger und fristgerecht eingereichter Anträge – bis zum vollständigen Verbrauch der zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 50 Millionen Euro. Anträge können ab sofort bis zum 14. September 2020eingereicht werden.
 

Weitere Informationen und die Antragstellung finden Interessierte unter https://www.now-gmbh.de/de/bundesfoerderung-elektromobilitaet-vor-ort/foerderrichtlinie oder https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest


 
Antragsberechtigten Unternehmen stellt die Stadtverwaltung Oberursel die erforderliche Kommunalbestätigung aus und bestätigt damit, dass die Fahrzeugbeschaffung als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung des kommunalen Klimaschutzteilkonzeptes „klimafreundliche Mobilität“ angesehen wird. Ansprechpartner ist der Klimaschutzmanager David Neugebauer, Tel. 06171 502 323 oder  david.neugebauer@oberursel.de.
 

 
Christof Fink
 
Erster Stadtrat