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Sollte es in Oberursel ein flächendeckendes Parkraummanagement geben (zeitliche / finanzielle Parkraumbewirtschaftung)? Wo sehen Sie Vor- bzw. Nachteile?
Es gibt eine Stellplatzsatzung, nach der für jedes Bauvorhaben die Anzahl der Stellplätze vorgeschrieben wurde und wird. Bei der Abnahme des Bauvorhabens wird dies kontrolliert. Die Nutzung durch die Bewohner ist Sinn der Sache und dementsprechend auch gesetzlich geregelt.
Die Entwicklung zeigt aber:
· Die Stellplätze und speziell die Garagen werden zweckentfremdet genutzt
· Die Anzahl der Fahrzeuge pro Gebäude übersteigt die Anzahl der Stellplätze
· Für große Fahrzeuge sind die Garagen zu kurz oder zu schmal
· Wohnmobile, Wohnwagen, Pferdetransporter werden angeschafft, ohne sich vorher und später um die Abstellmöglichkeit zu kümmern
· Gewerbetreibende stellen ihr Firmenfahrzeuge in den öffentlichen Raum
· Anhänger von Gewerbetreibenden werden zu Werbezwecken in den öffentlichen Parkraum gestellt
· Anhänger von Privatleuten bleiben am Straßenrand, da wohl auf eigenem Gelände kein Platz ist
· Im Herbst werden Karussell, Imbissbudenwagen etc. im öffentlichen Raum abgestellt (gerne in der Hans-Mess-Straße)
· Kleinlastkraftwagen mit Anhänger werden jahrelang unbewegt in der Parkbucht geparkt, so dass das Unkraut außen wachsen und gedeihen kann (z.B. am Hang)
· Privat-PKW’s werden möglichst hausnah im Straßenraum abgestellt
· Es wird auch keine Rücksicht genommen, ob die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer zunehmen (z.B. in der 150-Grad-Kurve vom Kirschenfeld zum Pfaffenweg)
Da man aber in Wohngebieten oder Durchgangsstraßen (z.B. Taunusstraße, rund um U-Bahnstation Glöcknerwiese) anscheinend oft Angst hat, dass parkende Autos den befahrbaren Reststreifen zu stark verengen, stellt man die PKW mit einem Rad auf den Bürgersteig. Mal weniger, mal mehr.
So oft gesehen:
Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl und auch Rollator und auch Kinder mit Fahrrädern, Kindergartengruppen müssen auf die Straße wechseln.
Dass gerade in den Wohngebieten den Kindern das Spielen auf der Straße unmöglich gemacht wird, wie dies vor 20/30 Jahren für meine Kinder möglich war, haben wir total verdrängt. Bis ich an einem frühen CORONA-Sonntag Ende März gesehen habe, wie ein Vater mit seinem Sohn in einer Seitenstaße der Taunustraße Federball gespielt hat.
Lebensqualität hat andere Kriterien als PS.
Ich stelle einfach mal einige Punkte zur Diskussion, was Abhilfe schaffen könnte?
· Alle Nicht-PKW haben kein kostenloses Dauerparkrecht im öffentlichen Parkraum. Die Kosten für eine Nutzung sollten pro Monat die Kosten für einen angemieteten Abstellbereich spürbar übersteigen.
· Kleine und größere Anhänger sollten ebenso mit einer Gebühr belegt werden, die im 2-Monats-Rhythmus ansteigt bis zu einer vorgegebenen Endgebühr.
· Sukzessive sollte die Verpflichtung zur Nutzung der eigenen bzw. angemieteten Stellplätze erreicht werden.
· Dann sollte auch die Nutzung öffentlichen Raums kostenpflichtig werden. Ich gehe davon aus, dass die Anmeldung über eine Park-App die Abwicklung ermöglicht. Für die Anwohner könnte eine gewisse Grundnutzung kostenfrei sein bzw. über Anwohnerparken kostenmäßig vorab vereinbart werden können.
Das Thema ist natürlich vielfältiger, als nur aus einer Sicht betrachtet. Deshalb wären viele Beiträge sehr hilfreich, um eine Regelung für den Parkraum zu finden.
Nutzung von privatem Stellraum
Es gibt eine Stellplatzsatzung, nach der für jedes Bauvorhaben die Anzahl der Stellplätze vorgeschrieben wurde und wird. Bei der Abnahme des Bauvorhabens wird dies kontrolliert. Die Nutzung durch die Bewohner ist Sinn der Sache und dementsprechend auch gesetzlich geregelt.
Die Entwicklung zeigt aber:
· Die Stellplätze und speziell die Garagen werden zweckentfremdet genutzt
· Die Anzahl der Fahrzeuge pro Gebäude übersteigt die Anzahl der Stellplätze
· Für große Fahrzeuge sind die Garagen zu kurz oder zu schmal
· Wohnmobile, Wohnwagen, Pferdetransporter werden angeschafft, ohne sich vorher und später um die Abstellmöglichkeit zu kümmern
· Gewerbetreibende stellen ihr Firmenfahrzeuge in den öffentlichen Raum
· Anhänger von Gewerbetreibenden werden zu Werbezwecken in den öffentlichen Parkraum gestellt
· Anhänger von Privatleuten bleiben am Straßenrand, da wohl auf eigenem Gelände kein Platz ist
· Im Herbst werden Karussell, Imbissbudenwagen etc. im öffentlichen Raum abgestellt (gerne in der Hans-Mess-Straße)
· Kleinlastkraftwagen mit Anhänger werden jahrelang unbewegt in der Parkbucht geparkt, so dass das Unkraut außen wachsen und gedeihen kann (z.B. am Hang)
· Privat-PKW’s werden möglichst hausnah im Straßenraum abgestellt
· Es wird auch keine Rücksicht genommen, ob die Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer zunehmen (z.B. in der 150-Grad-Kurve vom Kirschenfeld zum Pfaffenweg)
Da man aber in Wohngebieten oder Durchgangsstraßen (z.B. Taunusstraße, rund um U-Bahnstation Glöcknerwiese) anscheinend oft Angst hat, dass parkende Autos den befahrbaren Reststreifen zu stark verengen, stellt man die PKW mit einem Rad auf den Bürgersteig. Mal weniger, mal mehr.
So oft gesehen: Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl und auch Rollator und auch Kinder mit Fahrrädern, Kindergartengruppen müssen auf die Straße wechseln.
Dass gerade in den Wohngebieten den Kindern das Spielen auf der Straße unmöglich gemacht wird, wie dies vor 20/30 Jahren für meine Kinder möglich war, haben wir total verdrängt. Bis ich an einem frühen CORONA-Sonntag Ende März gesehen habe, wie ein Vater mit seinem Sohn in einer Seitenstaße der Taunustraße Federball gespielt hat.
Lebensqualität hat andere Kriterien als PS.
Ich stelle einfach mal einige Punkte zur Diskussion, was Abhilfe schaffen könnte?
· Alle Nicht-PKW haben kein kostenloses Dauerparkrecht im öffentlichen Parkraum. Die Kosten für eine Nutzung sollten pro Monat die Kosten für einen angemieteten Abstellbereich spürbar übersteigen.
· Kleine und größere Anhänger sollten ebenso mit einer Gebühr belegt werden, die im 2-Monats-Rhythmus ansteigt bis zu einer vorgegebenen Endgebühr.
· Sukzessive sollte die Verpflichtung zur Nutzung der eigenen bzw. angemieteten Stellplätze erreicht werden.
· Dann sollte auch die Nutzung öffentlichen Raums kostenpflichtig werden. Ich gehe davon aus, dass die Anmeldung über eine Park-App die Abwicklung ermöglicht. Für die Anwohner könnte eine gewisse Grundnutzung kostenfrei sein bzw. über Anwohnerparken kostenmäßig vorab vereinbart werden können.
Das Thema ist natürlich vielfältiger, als nur aus einer Sicht betrachtet. Deshalb wären viele Beiträge sehr hilfreich, um eine Regelung für den Parkraum zu finden.