Äpfelklau ist kein Kavaliersdelikt – Landwirte klagen über wirtschaftliche Einbußen
Die Erntezeit ist in vollem Gange und von weitem sind sie schon zu sehen: rot gefärbte Äpfel hängen an den Zweigen der Bäume, manche so schwer, dass sie bis auf den Boden reichen. Oft liegen auch überreife Äpfel auf dem Boden.
Kaum kommt die Erntezeit, häufen sich jedoch die Beschwerden der Landwirte und anderer Eigentümer von Streuobstwiesen über den Diebstahl ihres Obstes. An zahlreichen Stellen führt dies sogar zu wirtschaftlichen Verlusten, die von einem harmlosen Kavaliersdelikt weit entfernt sind. Das Abpflücken eines einzelnen Apfels ist hier nicht das Problem. Der sogenannte „Mundraub“ ist es nicht, was die Obstbauern ärgert und diesen Schäden verursacht. Besonders beim Diebstahl von Äpfeln wird sehr oft in großem Stil vorgegangen. Die Diebe kommen mit Beuteln oder Eimern, ganz dreist wird es, wenn sogar mit dem Auto vorgefahren wird zum bequemeren Abtransport des frisch geernteten Obstes. Was sicherlich von vielen Mitbürgern erstmal als harmloser Mundraub eingestuft wird, ist in den meisten Fällen weitaus mehr als das. Der Diebstahl von Obst ist strafbar! Christof Fink Erster Stadtrat
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