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Ab Montag Einführung der teilweisen Maskenpflicht in Hessen




Ab Montag, 27. April 2020, hat die Hessische Landesregierung eine partielle Maskenpflicht angeordnet. „Anfang der Woche haben wir noch die sogenannte AHA-FormelAbstand, Hygiene, Alltagsmasken als Gedankenstütze empfohlen – und schon hat sich die Situation wieder geändert“, so Bürgermeister Hans-Georg Brum.

Nun sind die Bürgerinnen und Bürger ab Montag verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs sowie beim Betreten des Publikumsbereichs von geöffneten Einrichtungen wie z. B. Geschäften, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Postfilialen und Bibliotheken zu tragen. „Auch beim Einkauf auf dem Oberurseler Wochenmarkt müssen Mund und Nase entsprechend bedeckt sein. Achten Sie aber trotz Maske immer auch auf den Mindestabstand“, erinnert der Erste Stadtrat Christof Fink.

Als Mund-Nasen-Bedeckung gilt im Sinne der Landesverordnung jede Bedeckung von Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. „Damit ist natürlich eine breite Spanne an Möglichkeiten gegeben. Das geht von Schals oder Tüchern, die Mund und Nase bedecken über selbstgenähte Stoffmasken bis zur professionellen Maske aus der Apotheke“, so Hans-Georg Brum weiter.

Mittlerweile sind die verschiedenen Mund-Nasen-Bedeckungen an vielen Stellen erhältlich. Neben den Apotheken und Sanitätshäusern, die professionelle Masken verkaufen, bieten viele Geschäfte, Initiativen und Privatleute selbstgenähte „Alltagsmasken“ in allen Variationen an. „Um unseren Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Überblick über das Angebot zu geben, hat die städtische Wirtschaftsförderung unter „Oberursel wer liefert?“ auf www.oberursel.de/wer-liefert einen Button „Alltagsmasken“ eingerichtet, der die verschiedenen Bezugsmöglichkeiten auflistet“, so Brum. Und Christof Fink ergänzt: „Wir bedanken uns bei allen, die seit geraumer Zeit ihre freie Zeit kreativ nutzen und durch das Nähen der Masken zum Schutz der Bevölkerung beitragen.“


Es gibt übrigens auch Ausnahmen von der Maskenpflicht: Kinder unter sechs Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eine Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.


„Gerade das Tragen dieser Mund-Nasen-Bedeckungen ist ein guter Schutz für uns alle. Mit dem Tragen setzen wir ein deutliches gemeinsames und vor allem sichtbares Zeichen der Rücksichtnahme auf unsere Mitmenschen. Vorsorglich wird auf Folgendes hingewiesen - wer gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden“, so Hans-Georg Brum abschließend.


Hans-Georg Brum

Bürgermeister

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