In Gaststätten dürfen ab morgen, Donnerstag, 11. November 2021, Speisen und Getränke nur dann zum Verzehr vor Ort angeboten werden, wenn sichergestellt ist, dass in der Innengastronomie ausschließlich Personen mit einem Impfnachweis, einem Genesenennachweis oder einem PCR-Testnachweis anwesend sind. Antigen-Schnelltests dürfen als Testnachweis in der Innengastronomie grundsätzlich nur noch bei Kindern ab sechs Jahren und bei Jugendlichen akzeptiert werden. Die Gaststätten sind verpflichtet, sich die entsprechenden Nachweise von den Gästen vorlegen zu lassen.
Die Stadtpolizei wird verstärkt Kontrollen durchführen. Verstöße gegen die Vorschriften sind in der Regel mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1.000 Euro zu ahnden.
Christof Fink
Erster Stadtrat
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