Die Coronaschutzverordnung lässt leider auch im März den öffentlichen Flohmarkt in der Adenauerallee nicht zu. Die ab 4. März 2022 gültige Verordnung sieht für Veranstaltungen im Freien bei mehr als 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor, diese nur mit Nachweis 2G+ einzulassen, was bei dem offenen Flohmarktkonzept in der Adenauerallee jedoch nicht umgesetzt werden kann.
Zusätzlich gibt es aktuell Einschränkungen in der Adenauerallee aufgrund der Arbeiten an den Bewässerungsleitungen für die Kastanien. Hier soll die Einsaat des Rasens erfolgen, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen. Um das Anwachsen des Rasens nicht zu stören, werden diese Bereiche weiterhin abgesperrt bleiben.
„Unter den uns aktuell bekannten Voraussetzungen sind wir zuversichtlich, im April einen Flohmarkt, etwas reduziert, anbieten zu können“, so Erster Stadtrat Christof Fink. „Diese Entscheidung können wir aber erst treffen, wenn die Beschlüsse auf Bundesebene verkündet wurden. Wir rechnen hier mit Mitte März, da das aktuelle Infektionsschutzgesetz bis einschließlich 19. März gilt.“
Christof Fink
Erster Stadtrat
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