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Auch zwischen Rathausplatz und Vorstadt muss jetzt tagsüber Mund-Nase-Bedeckung getragen werden



Zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss seit Anfang November auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel immer dann eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann. Zusätzlich hatte der Hochtaunuskreis dies in einer Allgemeinverfügung mit genauen Ortsangaben und Uhrzeiten konkretisiert. Aufgrund von Unklarheit in der Bevölkerung wurde jetzt der Abschnitt zwischen Rathausplatz und Vorstadt vom Hochtaunuskreis in seiner Allgemeinverfügung ergänzt.

Somit muss in Oberursel während des Aufenthaltes auf folgenden Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden:

  • Vorstadt (gesamter Straßenbereich)

  • Holzweg (gesamter Straßenbereich zwischen Kreisel und Epinay-Platz)

  • Kumeliusstraße (im Abschnitt zwischen Vorstadt und Epinay-Platz)

  • Stichstraße zwischen Rathausplatz und Vorstadt (zwischen Buchhandlung Libra und Columbus-Apotheke) ***NEU***


Dies gilt weiterhin zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag: 8.00 bis 18.30 Uhr

Samstag: 8.00 bis 14.00 Uhr.


Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können.

Die Verfügung des Hochtaunuskreises gilt bis zum 31.01.2021.


Christof Fink

Erster Stadtrat

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