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Außengastronomie weiter von Sondernutzungsgebühr befreit




Seit zwei Jahren sind die Oberurseler Gastronomiebetriebe von den Ein­schränkungen in Folge der Corona-Pandemie direkt betroffen. Auch wenn aktuell Lockerungen absehbar sind, bleibt für viele die wirtschaftliche Situation im Jahr 2022 weiter schwierig. Angesichts dieser Situation hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, auf die Zahlung von Sondernutzungsgebühren für die Außenbestuhlung auch weiterhin und zwar für die Zeit vom 01.04. bis 31.12.22 zu verzichten.


„Uns ist die unverändert schwierige Situation dieser Branche, aber auch deren Bedeutung für die Kommune bewusst. Mit der beschlossenen Gebührenbefreiung in einer Größenordnung von insgesamt rund 20.000 € wollen wir daher auch weiter ein Zeichen der Solidarität mit den Betrieben setzen. Dies umfasst auch die Bereitschaft, Wünsche auf eine erweiterte Nutzung öffentlicher Flächen konstruktiv zu begleiten,“ so der Erste Stadtrat Christof Fink.


Christof Fink

Erster Stadtrat

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