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Bebauungsplan Nr. 255 Gefahrenabwehrzentrum liegt aus


Bebauungsplan Nr. 255 wird ausgelegt

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30. September 2021 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ gefasst.

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Text­festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen liegt noch bis einschließlich 3. Dezember 2021 im Rathaus Oberursel während der allgemei­nen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtent­wicklung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäfts­bereiches Stadtentwicklung sind: Montag: 8.00 - 12.00 Uhr + 13.30 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr + 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Hygiene­vorschriften (insbesondere die Gewährleistung des notwendigen Abstands) zu beachten. Es wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502-441 oder per E-Mail unter stadtentwicklung@oberursel.de gebeten. Das Rat­haus darf nur mit eigener, medizinischer oder FFP2 Maske betreten werden. Der Bebauungsplanentwurf und die weiteren Unter­lagen können im o.g. Zeitraum im Internet hier eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellung­nahmen abgegeben werden (u.a. schriftlich, münd­lich zur Niederschrift, elektronisch). Elektronische Stellungnahmen sind an die Adresse stadtentwicklung@oberursel.de zu senden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache (siehe oben) gebeten. Die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnah­men sowie die verfügbaren umweltbezogenen Informa­tionen liegen in dem o.g. Zeitraum ebenfalls während der o.g. Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Antje Runge Bürgermeisterin

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