Bebauungsplan Nr. 255 wird ausgelegt
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 30. September 2021 den Beschluss über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 255 „Gefahrenabwehrzentrum“ gefasst.
Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Textfestsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen liegt noch bis einschließlich 3. Dezember 2021 im Rathaus Oberursel während der allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die allgemeinen Öffnungszeiten des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung sind: Montag: 8.00 - 12.00 Uhr + 13.30 - 18.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr + 13.30 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Hygienevorschriften (insbesondere die Gewährleistung des notwendigen Abstands) zu beachten. Es wird um Terminabsprache unter der Telefonnummer 06171-502-441 oder per E-Mail unter stadtentwicklung@oberursel.de gebeten. Das Rathaus darf nur mit eigener, medizinischer oder FFP2 Maske betreten werden. Der Bebauungsplanentwurf und die weiteren Unterlagen können im o.g. Zeitraum im Internet hier eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden (u.a. schriftlich, mündlich zur Niederschrift, elektronisch). Elektronische Stellungnahmen sind an die Adresse stadtentwicklung@oberursel.de zu senden. Für die Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift wird um Terminabsprache (siehe oben) gebeten. Die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die verfügbaren umweltbezogenen Informationen liegen in dem o.g. Zeitraum ebenfalls während der o.g. Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Antje Runge Bürgermeisterin
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