Der Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2022 beschlossen, dass Oberursel der Initiative „Lebenswerte Städte“ beitritt. Die Magistratsvorlage wurde im Bau-, Umwelt- und Klimaschutzausschuss am 6. Juli 2022 mit nur einer Gegenstimme beschlossen, der Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 20.7./21.7.2022 gilt damit als Formsache.
Sieben Städte, u.a. Freiburg, Leipzig und Aachen, haben diese Initiative gegründet. Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts eigenverantwortlich anordnen können, wo sie es für notwendig halten. „Unser Beitritt zur Initiative bedeutet, dass wir als Kommune eigene Gestaltungsspielräume haben, wo wir Tempo 30 innerstädtisch umsetzen, denn wir wissen am besten, wo die Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen oder die Unfallgefahren besonders hoch sind. So könnten wir bei entsprechender Gesetzesänderung durch den Bund die Mobilität steuern und die einhergehende Lebensqualität in Oberursel positiv beeinflussen. Es geht um mehr Möglichkeiten, auf örtliche Gegebenheiten zu reagieren, allerdings nicht darum, dass wir ab sofort und überall Tempo 30 hätten“, begründet Bürgermeisterin Antje Runge den Beitritt der Stadt, den sie angestoßen hat.
Die Stadt Oberursel bekräftigt mit ihrem Beitritt zur Initiative ihr Ziel der Verkehrs- und Mobilitätswende und wirkt darauf hin, dass das beschlossene Verkehrliche Leitbild konsequent verfolgt wird.
Mit Stand Mai 2022 haben sich bundesweit bereits 165 Städte und Gemeinden dieser Initiative angeschlossen. In der Region Frankfurt RheinMain sind dies u.a. Friedrichsdorf, Friedberg, Usingen, Neu Anspach, Frankfurt, Idstein, Bad Schwalbach, Nidderau, Maintal, Büttelborn, Rüsselsheim und Darmstadt.
Weitere Details zur Initiative gibt es hier: https://www.lebenswerte-staedte.de/
Hintergrund
Die Hoheit in der räumlichen Planung liegt nach Baugesetzbuch bei den Kommunen. Diese können die räumliche Entwicklung in ihren Gemarkungsgrenzen steuern. Im Bereich des Straßenverkehrs haben die Kommunen deutlich weniger Spielraum, mehrere Bundesgesetze schränken diesen Handlungsspielraum ein. Derzeit legt § 45 der Straßenverkehrsordnung (ein Bundesgesetz) fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor sozialen Einrichtungen (z.B. Kitas, Schulen) angeordnet werden kann. An anderen Stellen darf die Kommune, auch wenn sie es für richtig und wichtig erachtet, kein Tempo 30 anordnen.
Die Forderungen der Initiative
Folgende Forderungen werden seitens der Initiative „Lebenswerte Städte“ formuliert:
Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u.a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
Die folgenden Punkte aus dem Positionspapier fassen die Ziele und Vorteile von Tempo 30 wie folgt zusammen:
Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind.
Die Straßen werden leiser – und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder.
Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zu Gute kommt, die hier unterwegs sind.
Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B.
Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet.
Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den meisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen – es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet. Deshalb muss das Straßenverkehrsrecht zulässige Höchstgeschwindigkeiten innerorts (30 km/h als Regel, andere Geschwindigkeiten je nach örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen als Ausnahme) neu regeln. Die Kommunen haben immer noch nicht die Möglichkeit zu entscheiden, wann und wo Geschwindigkeiten flexibel und ortsbezogen angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit muss endlich überall über die zuständigen Straßenverkehrsbehörden so angeordnet werden können, wie es unter Abwägung aller relevanten umwelt-, verkehrs- und städtebaubezogenen Belange angemessen ist. Dies nutzt den Städten, erweitert ihre Gestaltungsfreiheit und öffnet ihre Entwicklung in Richtung mehr Lebendigkeit, Lebensqualität und Nachhaltigkeit.
Antje Runge
Bürgermeisterin
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