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Besuche im Kinderbüro in der Stadtbücherei: grundsätzlich gilt die 3G-Regel

Der Besuch in der Stadtbücherei ist seit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung nur noch unter Einhaltung der 3G-Regeln zulässig. Das Kinderbüro ist eine niedrigschwellige Beratungs­stelle für Kinder und junge Familien bei Fragen in allen Lebenslagen – ein Angebot, welches grund­sätzlich nicht unter die 3G-Regeln fallen würde und auch weiterhin eigentlich ganz spontan und ohne Zugangsvoraussetzungen möglich wäre.



Da der Zugang zum Kinderbüro allerdings durch die Stadtbücherei und damit niedrigschwellig, anonym ist und bleiben soll und ein Besuch in der Regel mit einem Besuch der Stadtbücherei verbunden ist, werden hier während der offiziellen Öffnungszeiten der Bücherei ebenfalls die 3G-Regeln für einen Besuch angewandt.


Besucherinnen und Besucher, die nach einer indivi­duellen Terminvergabe außerhalb der Öffnungs­zeiten einen Beratungstermin wahrnehmen, können weiterhin ohne Zugangskontrolle das Kinderbüro aufsuchen.


Projekte mit Kindergruppen sowie spontane Be­suche von Kindern im Kinderbüro sind mit Vorlage des Negativnachweises nach § 3 Absatz 1 Nr. 5 (Test-Heft für Schülerinnen und Schüler) möglich. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, entfällt diese Regelung.




Christof Fink

Erster Stadtrat


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