Passanten fühlen sich durch bettelnde Personen gestört
Wie in anderen Städten auch sind in der Vorweihnachtszeit zahlreiche bettelnde Personen im Fußgängerbereich der Innenstadt Oberursels anzutreffen, viele von ihnen wünschen einen „Guten Morgen“ oder „Guten Tag“. Immer wieder beschweren sich darüber Bürgerinnen und Bürger beim städtischen Geschäftsbereich Einwohnerservice, Ordnung und Sicherheit. Die Stadtpolizei hat daher bei ihren Streifengängen das Thema besonders im Blick.
Das sogenannte „stille Betteln“ kann in der Regel nicht untersagt werden. Verboten ist aber nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen („aggressives Betteln“) oder aber, sich beim Betteln mit anderen Personen so zu verhalten, dass eine Vielzahl von Fußgängern diesen bettelnden Personen ausweichen muss. Die Rechtsgrundlage hierfür ist die „Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Oberursel (Taunus) über aggressives und organisiertes Betteln, wildes Zelten und Nächtigen, Lärmbelästigung durch Straßenmusik sowie wildes Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen“, hier abrufbar:
https://www.oberursel.de/pdf-pool/stadtrecht/gefahrenabwehrverordnung.pdf
Vermutlich sind einige der bettelnden Personen Mitglied einer Organisation, der sie womöglich einen Großteil des Bettelerlöses abliefern müssen. Nachweisen lässt sich dies nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand und verbunden mit der Gefahr, dass eine andere Organisation in Oberursel tätig wird, deren Bettelnde dann in der Innenstadt eingesetzt werden.
Eine wirksame Maßnahme gegen diese Form der Bettelei, bei der der Bettelerlös vermutlich nicht der Linderung einer individuellen, materiellen Notlage dient, haben die Bürgerinnen und Bürger selbst in der Hand: durch Zurückhaltung beim Geben wird der Standort Oberursel zum Betteln für diesen Personenkreis weniger lukrativ.
Christof Fink
Erster Stadtrat
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