Einrichtung einer Fahrradstraße während der Europäischen Mobilitätswoche in Oberursel
Die Europäische Mobilitätswoche (EMW) bietet seit 2002 Kommunen in Europa die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger über die Chancen nachhaltiger Mobilität zu informieren. Die EMW findet 2019 in der Zeit vom 16. bis 22. September statt.
„Die Stadt Oberursel (Taunus) wird sich nach 2011 erneut an der EMW beteiligen, um so aktiv für die Möglichkeiten nachhaltiger Mobilität zu werben. Dabei handelt es sich um zeitlich auf die Mobilitätswoche begrenzte Aktionen, die wir vorstellen und erläutern wollen. Den BürgerInnen und Bürgern soll der Sinn möglicher Maßnahmen erklärt werden, um im Vorfeld auch um Akzeptanz werben zu können“, so Erster Stadtrat Christof Fink zu den Hintergründen des städtischen Engagements und fährt fort: „Die Ergebnisse werden im Nachgang von den städtischen Fachplanern bewertet und dann den politischen Gremien vorgestellt und die Öffentlichkeit informiert.“
Ein Schwerpunkt der Aktionswoche ist die temporäre Einrichtung einer Fahrradstraße im Bereich Herzbergstraße/Liebfrauenstraße/Zeppelinstraße für die Zeit der EMW.
Anwohnern/ Interessierten und natürlich den FahrradfahrerInnen soll der Sinn und die Wirkung dieses Instruments der Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Stärkung des Fahrradverkehrs deutlich gemacht werden.
Was bedeutet Fahrradstraße nach der StVO:
Fahrradstraßen dürfen nur angeordnet werden, wenn der Fahrradverkehr von vorherrschender Bedeutung für die Straße ist. Dies ergibt sich für die genannten Straßen aus dem hohen Anteil von FahrradfahrerInnen zu den angrenzenden Schulen.In einer Fahrradstraße haben Fahrräder absoluten Vorrang. Sie dürfen die Straße auch nebeneinander befahren.Fahrradstraßen werden mit dem Schild ausgeschildert.
Autos usw. sind zunächst grundsätzlich verboten. Natürlich müssen aber zumindest Anwohner und Lieferverkehr die Straßen weiter nutzen können. Daher wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich angeordnet: „Anwohnerverkehr und Lieferverkehr frei“. Vorteil für die Anwohner: der Durchgangsverkehr bleibt außen vor. Die Verkehrsmenge reduziert sich.Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Fahrradstraße beträgt 30 km/h und: KFZ müssen sich nach dem Verkehrsverhalten der Radfahrer ausrichten.
Zur Umfahrung der Fahrradstraße nutzen Autofahrer ohne Ziel in dem genannten Bereich die Hauptverkehrsstraßen. Die Stadtpolizei wird im Rahmen ihrer personellen Ressourcen die Einhaltung der Anordnungen temporär überwachen.
Christof Fink
Erster Stadtrat
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