Verhaltensregeln in Feld und Flur
Mensch und Tier freuen sich, dass das Wetter allmählich besser wird. Nach der kalten Jahreszeit endlich wieder nach draußen, ohne zu frieren, Zeit für Spaziergänge an der frischen Luft in Wäldern, Wiesen und Feldern. Damit nicht nur die Spaziergänger ihre Freude daran haben, bitten vor allem die Ortslandwirte um ein rücksichtsvolles Verhalten, auch von Hundehaltern.
Leider werden Wiesen während der pflanzlichen Wachstumsphase zwischen April und Oktober häufig von unachtsamen Spaziergängern zertrampelt und das Privateigentum von Landwirten sehr oft missachtet. Ein noch viel größeres Problem sind aber die vielen Hundehaufen auf Feldern und Wiesen. Die Landwirte klagen immer wieder über massive wirtschaftliche Schäden durch Hundekot im Viehfutter. Verursacher dieser Situation sind nicht die Hunde, sondern unvernünftige oder unwissende Hundehalter.
Der Hundekot macht das aus den Wiesen gewonnene Heu für Pferde und Kühe ungenießbar, die Tiere verweigern die Nahrungsaufnahme. Nachweislich beinhaltet Hundekot Krankheitserreger, die bereits in kleinsten Spuren aufgenommen, zu Fehlgeburten bei Kühen führen können. Die Verweigerung der Nahrungsaufnahme führt aber auch zu einer Minderung des Milch- und Fleischertrages. Dies alles zwingt die Landwirte dazu, teures Zufutter zu kaufen, weil die Heuernte durch den Hundekot verdorben wird.
Aber auch das Niederwild, wie z.B. Feldhasen und Kaninchen sowie Bodenbrüter wie Feldlerche, Fasan und Rebhuhn, werden durch freilaufende Hunde aufgeschreckt und vom Brutgeschäft abgehalten.
Im Interesse der Oberurseler Landwirtschaft und zum Schutz der landwirtschaftlich erzeugten Nahrungsmittel hier einige Informationen und Verhaltensregeln für den Aufenthalt in der Feldgemarkung:
Betreten Sie keinen Acker, dessen Bestellung vorbereitet oder in Angriff genommen ist.
Beachten Sie Betretungsverbote der Grundstückseigentümer, halten Sie sich von Schonungen und Pflanzgärten fern und klettern Sie nicht unbefugt über Weidezäune.
Ernten Sie ohne Zustimmung der jeweiligen Eigentümer weder Obst noch Feldfrüchte wie z.B. Äpfel, Kartoffeln oder Mais.
Benutzen Sie keine Feldwege verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen.
Parken Sie im Zufahrtsbereich der Feldwege so, dass landwirtschaftliche Fahrzeuge ungehindert vorbeifahren können.
Gewähren Sie dem landwirtschaftlichen Verkehr auf den Feldwegen Vorrang.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn Feldwege durch landwirtschaftlichen Verkehr, z.B. zur Erntezeit, vorübergehend verschmutzt sind.
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund von Ackerflächen fernbleibt und dass Wiesenflächen nicht mit Hundekot verunreinigt werden.
· Entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes mit Hilfe von mitgeführten Plastiktüten und entsorgen Sie den verpackten Hundekot in den zahlreichen öffentlichen Müllgefäßen, auch an den Hundekottüten-Stationen in der Feldgemarkung und im Stadtgebiet.
Hinterlassen Sie Plastiktüten oder sonstigen Müll wie z.B. aktuell auch Corona-Schutzmasken keinesfalls auf Wegen, Feldern, Wiesen, Weiden, im Gebüsch oder an anderer Stelle in der Feldgemarkung.
Natürlich gibt es auch viele rücksichtsvolle Spaziergänger und Hundehalter. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass Vertrauen gut, Kontrolle aber besser ist. Daher wird die Stadtpolizei immer wieder entsprechende Kontrollen durchführen. Bei Missachtung der Verhaltensregeln müssen die Verantwortlichen mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Christof Fink
Erster Stadtrat
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