An manchen Orten darf nicht abgeschossen werden
Nach § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten. Dies gilt für Oberursel wegen der vielen Fachwerkhäuser insbesondere im gesamten Altstadtbereich sowie in den Ortskernen aller Stadtteile.
Der Ordnungs- und Feuerwehrdezernent Thorsten Schorr appelliert an alle, die Verbote zwingend einzuhalten.
Folgende Hinweise gilt es zu beachten:
Raketen und Feuerwerkskörper sollten nur dort abgebrannt werden, wo sie keinen Schaden anrichten können. Insbesondere auf Menschen in der Nähe und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Häusern, Fahrzeugen, usw. ist zu achten. Die Hinweise auf den Verpackungen der pyrotechnischen Artikel sollten aufmerksam gelesen werden. Eltern werden aufgefordert, entsprechend auf ihre Kinder einzuwirken.
Wer als Verursacher eines Brandes durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Nähe von Fachwerkhäusern ermittelt wird, hat nicht nur mit einer Geldbuße zu rechnen, auf ihn können sogar eine Freiheitsstrafe und auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche in erheblichem Umfang zukommen.
Thorsten Schorr
Stadtkämmerer
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