Am 28. April 2020 war die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Durch die Neuregelungen sollen u.a. die schwächeren Verkehrsteilnehmenden wie zu Fuß Gehende oder Radfahrende besser geschützt werden – gerade auch im Hinblick auf den kontinuierlichen Anstieg beim Radverkehr.
Eine wesentliche Neuerung zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden ist der Mindestüberholabstand für Kfz. Dieser muss beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen innerorts 1,5 Meter betragen, außerhalb von Ortschaften zwei Meter. Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vorgeschrieben.
Mit der Einführung des Verkehrszeichens 277.1 kann seit letztem Jahr auch ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen (wie Fahrrädern) für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen angeordnet werden.
An Engstellen gibt der Gesetzgeber damit der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit, ein Überholverbot anzuordnen. Dieses gilt in Oberursel seit Ende Juli 2020 an zwei Stellen, an der die U-Bahngleise die Hohemarkstraße kreuzen und die Querung vor allem für Radfahrende schwierig ist: auf Höhe des Camp King und an der U-Bahnquerung im Bereich Portstraße müssen Radfahrende die Gleise schräg anfahren. In diesem Bereich dürfen sie seit letztem Jahr nicht mehr überholt werden, bis der Kfz-Führende das Verkehrszeichen 281.1 passiert hat, welches das Ende des Überholverbotes anzeigt:
Erster Stadtrat Christof Fink: „Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist für ein gutes Miteinander der verschiedenen Nutzergruppen von großer Bedeutung. Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer ist für uns ein wichtiger Punkt, den wir weiter ausbauen wollen. Die Akzeptanz bei Auto- und LKW-Fahrern ist allerdings entscheidend, hier sollten sich alle an die vorgegebenen Abstände halten, um niemanden unnötig zu gefährden.“
Christof Fink
Erster Stadtrat
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