top of page
Suche

Hohemarkstraße: Überholverbot an U-Bahngleisquerungen soll Radfahr­ende schützen


Am 28. April 2020 war die Novelle der Straßenver­kehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Durch die Neuregelungen sollen u.a. die schwächeren Ver­kehrsteilnehmenden wie zu Fuß Gehende oder Rad­fahrende besser geschützt werden – gerade auch im Hinblick auf den kontinuier­lichen Anstieg beim Radverkehr.


Eine wesentliche Neuerung zum Schutz der schwä­cheren Verkehrsteilnehmenden ist der Mindestüber­holabstand für Kfz. Dieser muss beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinst­fahrzeugen innerorts 1,5 Meter betragen, außerhalb von Ortschaften zwei Meter. Bisher hatte die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor­geschrieben.


Mit der Einführung des Verkehrszeichens 277.1 kann seit letztem Jahr auch ein Überholverbot von ein­spurigen Fahrzeugen (wie Fahrrädern) für mehr­spurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen angeordnet werden.



An Engstellen gibt der Gesetzgeber damit der Straßenverkehrsbehörde die Möglichkeit, ein Über­holverbot anzuordnen. Dieses gilt in Oberursel seit Ende Juli 2020 an zwei Stellen, an der die U-Bahn­gleise die Hohemarkstraße kreuzen und die Querung vor allem für Radfahrende schwierig ist: auf Höhe des Camp King und an der U-Bahnquerung im Bereich Portstraße müssen Radfahrende die Gleise schräg anfahren. In diesem Bereich dürfen sie seit letztem Jahr nicht mehr überholt werden, bis der Kfz-Führende das Verkehrszeichen 281.1 passiert hat, welches das Ende des Überholverbotes anzeigt:



Erster Stadtrat Christof Fink: „Gegenseitige Rück­sichtnahme im Straßenverkehr ist für ein gutes Mit­einander der verschiedenen Nutzergruppen von gro­ßer Bedeutung. Der Schutz schwächerer Verkehrs­teilnehmer ist für uns ein wichtiger Punkt, den wir weiter ausbauen wollen. Die Akzeptanz bei Auto- und LKW-Fahrern ist allerdings entscheidend, hier sollten sich alle an die vorgegebenen Abstände halten, um niemanden unnötig zu gefährden.“



Christof Fink

Erster Stadtrat


bottom of page