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Maskenpflicht auch auf dem Wochenmarkt aufgehoben





Ab sofort ist auch die Maskenpflicht auf dem Wochenmarkt aufgehoben. Es dürfen auch wieder Speisen und Getränke verzehrt werden – sowohl auf den Verkehrswegen als auch in Verzehr­bereichen, die von Marktbeschickern unter Beach­tung der Corona-Regeln eingerichtet wurden.


Es wird jedoch weiter um Einhaltung eines aus­reichenden Abstands von mindestens 1,5 Metern gebeten. In den Warteschlangen vor den Verkaufs­ständen wird das Tragen einer Maske empfohlen.




Christof Fink

Erster Stadtrat

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