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Maskenpflicht auch auf Spielplätzen - Parken an der Hohemark



Aufenthalt im Freien: Maskenpflicht auch auf Spielplätzen, wenn Abstand nicht eingehalten wird

Die aktuellen Verordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus regeln auch den Aufenthalt im Freien. Die Menschen dürfen unter Einhaltung weitrei­chender Kontaktverbote weiterhin nach draußen, was von den Bürgerinnen und Bürgern auch gerne genutzt wird, um sich an der frischen Luft zu bewegen. Mehrheitlich bemühen sich dabei fast alle, die erforderliche Distanz von eineinhalb Metern einzu­halten, um sich selbst und andere Personen zu schützen und halten sich auch an die vorge­schriebenen Zahlen in Bezug auf die Größe der Personengruppen. Im Gegensatz zum Frühjahr sind die Spielplätze aktuell nicht gesperrt und dürfen – unter Einhaltung aller Regelungen – genutzt wer­den. Vor allem an den Wochenenden werden die Spielplätze sehr gut besucht, hier ist aber leider immer wieder zu beobachten, dass Erwachsene keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, wenn sie die vorgegebenen Abstände nicht einhalten. Auch hier gilt die Landesverordnung: auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel muss immer dann eine Alltagsmaske getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann! Rettungswege freihalten – Parkdeck der Klinik Hohe Mark nutzen Wie bereits im Frühjahr wird auch das erfreulich gute Novemberwetter rege genutzt, um sich im Stadtwald aufzuhalten. Leider fahren dafür viele Erholungssuchende mit dem Auto an den Waldrand, um von dort aus ihren Spaziergang zu beginnen. In der Konsequenz sind dann sämtliche Parkplätze, wie z.B. am Taunus Touristik Zentrum an der Hohe­mark, überfüllt. Sehr oft werden dann PKW in Halteverbotszonen oder auch auf Wald­wegen abge­stellt und damit die Wege blockiert. Gerade im Bereich der Hohemark ist es für die Parkplatzssuchenden eigentlich einfach, einen legalen Parkplatz zu finden: das öffentliche Park­deck der Klinik Hohe Mark bietet 147 Stellplätze auf zwei Ebenen an. Parkplatzsuchende können direkt links neben der Pforte in das Parkdeck einfahren und einen der ausreichend großen und übersicht­lichen Stellplätze nutzen. Die erste und zweite Stunde kostet jeweils 1,- Euro, jede weitere Stunde 50 Cent, der maximale Tagessatz liegt bei 5,- Euro. Auf jeden Fall die kostengünstigere Variante, als ein Ticket von Stadtpolizei oder Polizei fürs Falsch­parken! Erster Stadtrat Christof Fink: „Machen Sie gerne davon Gebrauch, sich im Rahmen der aktuellen Vorgaben im Freien aufzuhalten. Wenn irgendwie möglich, beginnen Sie bitte Ihren Spaziergang direkt vor der Haustür oder nutzen Sie das Fahrrad oder den ÖPNV, um weitere Strecken zurückzulegen. Auch in der Corona-Krise müssen wir daran den­ken, die Umwelt zu schonen und uns an die geltende Vorgaben wie Parkverbote halten.“ Christof Fink Erster Stadtrat

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