top of page
Suche

Maskenpflicht in der Innenstadt



Hochtaunuskreis ist Corona-Hotspot – wieder Maskenpflicht in Teilen von Oberursel und 2G-Plus-Regel für die Innengastronomie – FFP2-Maskenpflicht im Rathaus

Seit dieser Woche ist der Hochtaunuskreis Corona-Hotspot. Damit haben sich auch für Oberursel (Taunus) die Regeln verschärft. Es gilt nun wieder eine Maskenpflicht in folgenden Bereichen:

• Vorstadt • Kumeliusstraße (im Abschnitt zwischen Vorstadt und Epinay-Platz) • Stichstraße zwischen Rathausplatz und Vorstadt • Strackgasse, Abschnitt Vorstadt bis Schlenkergasse und • Epinay-Platz während des Wochenmarktes.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske besteht grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 19 Uhr sowie am Samstag zwischen 8 und 16 Uhr. Ab heute weisen in den genannten Bereichen auch wieder Plakate auf die neue Regelung hin. Für die Innengastronomie gilt nun die 2G-Plus-Regel und in der Außengastronomie die 2G-Regel. Dies bedeutet, dass die Gäste geimpft oder genesen sein müssen und in der Innengastronomie zusätzlich einen aktuellen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen müssen. Von der zusätzlichen Testpflicht sind geboosterte Personen befreit.

FFP2-Maskenpflicht im Rathaus

Ab Montag, 17. Januar 2022, gilt auch für Besucherinnen und Besucher des Oberurseler Rathauses die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

„Es ist wichtig, wegen der Verbreitung der Omikron-Variante wieder mehr Vorsicht walten zu lassen. Wir sind sehr froh, dass die Menschen in Oberursel seit Beginn der Pandemie die notwendigen Maßnahmen immer sehr diszipliniert einhalten. Natürlich sind die neuen Regelungen wieder gravierend und momentan kann niemand sagen, wie lange diese gelten werden bzw. noch verschärft werden müssen. Aber wir sind zuversichtlich, dass wir als Stadtgemeinschaft auch diese Zeit meistern werden“, so der Erste Stadtrat Christof Fink. Christof Fink Erster Stadtrat


AllgVerf Hotspot 2022-01-10
.pdf
PDF herunterladen • 420KB

bottom of page