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Medizinische Masken an vielen Orten vorgeschrieben



Ab Samstag neue Vorgaben für Qualität der Mund-Nase-Bedeckung – dies gilt ab Montag auch im Rathaus

Bereits seit einigen Wochen regelt eine Verordnung des Landes unter anderem auch das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum. Ab Samstag, 23. Januar 2021, gelten Vorgaben für die Qualität der Masken, in einigen Bereichen des öffentlichen Raums ist das Tragen der sogenannten „Alltagsmasken“ dann nicht mehr zulässig.

Während des Aufenthaltes in folgenden Bereichen ist in Oberursel ab dann das Tagen einer medizini­schen Maske (OP-Masken oder virenfiltrierende Masken der Standards FFP2, KN95oder N95) vorgeschrieben:

  • In den Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels einschließlich der Bereiche vor den Geschäften sowie der Ladenstraßen, des Wochenmarktes, in und auf Direktverkaufs­stellen vom Hersteller oder Erzeuger, in Ge­schäften des Lebensmittelhandwerks sowie von Poststellen, Banken, Sparkassen, Tank­stellen, Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen

  • in Fahrzeugen des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs, des Gelegenheitsverkehrs (z.B. Taxen), auf Bahnsteigen, an Haltestellen und in Zugangs- und Stationsgebäuden

  • bei Zusammenkünften von Glaubensgemein­schaften zur gemeinschaftlichen Religionsaus­übung sowie Trauerfeierlichkeiten und Bestat­tungen in geschlossenen Räumen.


Zusätzlich gilt in Oberursel weiterhin Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.30 Uhr sowie Samstag von 8.00 bis 14.00 Uhr während des Aufenthaltes auf folgenden Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung:


  • Vorstadt (gesamter Straßenbereich)

  • Holzweg (gesamter Straßenbereich zwischen Kreisel und Epinay-Platz)

  • Kumeliusstraße (im Abschnitt zwischen Vorstadt und Epinay-Platz)

  • Stichstraße zwischen Rathausplatz und Vorstadt (zwischen Buchhandlung Libra und Columbus-Apotheke).


Termine im Rathaus nur noch mit medi­zinischer Maske – Terminvergabe weiterhin erforderlich „Wir appellieren nochmals dringend an unsere Bürgerinnen und Bürger, die Besuche im Rathaus auf absolut notwendige Fälle zu beschränken. Schützen Sie sich und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Es gibt zahlreiche Alternativen, wie Sie Ihre Anliegen bequem von zuhause aus klären können, ohne dass Sie dafür persönlich ins Rathaus kommen müssen“, so Erster Stadtrat Christof Fink. Zunächst sollten die Bürgerinnen und Bürger versuchen, ihre Anliegen telefonisch zu klären. Die zentrale Rufnummer lautet 06171 502-0. Von dort wird an die zuständigen Stellen vermittelt. Auch eine Kontaktaufnahme zur Stadtverwaltung per E-Mail unter info@oberursel.de. Die konkreten Ansprechpartnerinnen und -partner können über die städtische Homepage recherchiert werden (https://www.oberursel.de/de/rathaus/buergerservice/anliegen-von-a-z/). Mittlerweile ist auch das Angebot an digitalen Dienstleistungen ausgebaut worden, auf der städtischen Homepage www.oberursel.de sind diese in der Rubrik „Online-Angebote“ gebündelt. Direkt abrufbar sind die einzelnen Service-Leistungen über den Link https://www.oberursel.de/de/rathaus/buergerservice/online-angebote-formulare/ Ist das persönliche Erscheinen im Rathaus unbe­dingt erforderlich, muss im Vorfeld ein Termin vereinbart werden. Für Angelegenheiten des Einwohnerbüros sollte ein Termin möglichst online vereinbart werden. Auf der Startseite www.oberursel.de ist dafür die Rubrik „Online-Terminvergabe“ eingerichtet worden. Hier der Link: https://termin.oberursel.de/m/Stadt-Oberursel/extern/calendar/?uid=3cb349bf-6c32-419d-a980-2a06cd3123d5. Die Vorteile der Terminvergabe liegen auf der Hand: Die Bürger/innen können sich auf eine verbindliche Uhrzeit einstellen und zum vereinbarten Termin ohne Wartezeiten ins Einwohnerbüro gehen. Gene­rell werden die Besucherinnen und Besucher gebe­ten, erst kurz vor ihrem jeweiligen Termin ins Rathaus zu kommen. So wird verhindert, dass sich zu viele Personen gleichzeitig im Foyer aufhalten. Bei Terminen im Rathaus gilt ab Montag, 25. Januar 2021, die Vorgabe, dass als Mund-Nase-Bedeckung entweder eine OP-Maske oder eine virenfiltrierende Masken der Standards FFP2, KN95oder N95 getragen werden muss. Christof Fink Erster Stadtrat

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