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Mund-Nase-Bedeckung muss tagsüber in der Innenstadt getragen werden


Corona-Pandemie: Mund-Nase-Bedeckung muss tagsüber in der Innenstadt getragen werden 

Die hessische Landesregierung hatte zur Eindäm­mung der Corona-Pandemie bereits verfügt, dass seit Montag auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel immer dann eine Alltagsmaske ge­tragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann.

Der Hochtaunuskreis hat dies heute in einer All­gemeinverfügung nochmal mit genauen Ortsan­ga­ben und Uhrzeiten konkretisiert. In Oberursel muss während des Aufenthalts auf folgenden Verkehrs­wegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:

  • Vorstadt (gesamter Straßenbereich)

  • Holzweg (gesamter Straßenbereich zwischen Kreisel und Epinay-Platz)

  • Kumeliusstraße (im Abschnitt zwischen Rat­hausplatz und Epinay-Platz).

Dies gilt zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr und samstags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr: Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinde­rung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Diese Verfügung des Hochtaunuskreises gilt bis zum 30.11.2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehal­ten. Christof Fink Erster Stadtrat

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