Corona-Pandemie: Mund-Nase-Bedeckung muss tagsüber in der Innenstadt getragen werden
Die hessische Landesregierung hatte zur Eindämmung der Corona-Pandemie bereits verfügt, dass seit Montag auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel immer dann eine Alltagsmaske getragen werden muss, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann.
Der Hochtaunuskreis hat dies heute in einer Allgemeinverfügung nochmal mit genauen Ortsangaben und Uhrzeiten konkretisiert. In Oberursel muss während des Aufenthalts auf folgenden Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden:
Vorstadt (gesamter Straßenbereich)
Holzweg (gesamter Straßenbereich zwischen Kreisel und Epinay-Platz)
Kumeliusstraße (im Abschnitt zwischen Rathausplatz und Epinay-Platz).
Dies gilt zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr und samstags von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr: Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder unter sechs Jahren und für Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Diese Verfügung des Hochtaunuskreises gilt bis zum 30.11.2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten. Christof Fink Erster Stadtrat
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