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Neue Stellplatzsatzung leicht erklärt

Aktualisiert: 12. Juni 2019

Wir haben uns mit Ina Steinhauer, Verkehrsplanerin der Stadt Oberursel, für ein Interview zusammengesetzt, um mehr über die am 08.06.19 in Kraft getretene Stellplatzsatzung zu erfahren.



Was ist eine Stellplatzsatzung überhaupt?


Die Stellplatzsatzung gibt bei neuen Bauvorhaben, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen einer Bausubstanz vor, wie viele Stellplätze für Autos und Abstellplätze für Fahrräder eingeplant werden müssen.


Sie betrifft nur die Stellplätze und Abstellplätze auf privaten Grundstücken und nicht die Anzahl von Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum.


Wie sich diese berechnet ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Bei Wohnimmobilien spielen die Anzahl und Größe der geplanten Wohneinheiten eine Rolle. Bei gewerblichen Immobilien ist zudem wichtig, wie groß die Fläche ist, für was sie genutzt wird und wie viele Besucher gegebenenfalls in den Räumlichkeiten erwartet werden.


Was hat sich im Vergleich zur alten Satzung geändert?


Vorher wurde nicht beachtet, inwiefern die Immobilie durch den öffentlichen Nahverkehr (ÖV) erschlossen ist. Wie man auf der Karte sehen kann, haben wir Oberursel in drei Zonen eingeteilt. Die Bauherren können nun in der grünen Zone 20% von der bisher vorgegebenen Stellplatzanzahl einsparen, da Sie sehr gut durch den ÖV erschlossen sind. Im gelben Bereich entspricht die Reduzierung von Stellplätzen 10% und im roten Bereich 5%.



Neben dieser Möglichkeit, die Stellplatzzahl zu reduzieren, werden in der neuen Stellplatzsatzung erstmalig auch die Ortskerne von Bommersheim, Weißkirchen, Stierstadt und Oberstedten berücksichtigt. Hier können, ähnlich wie in der Oberurseler Altstadt, für einige Nutzungen 20 % weniger Stellplätze errichtet werden.


Außerdem können die Bauherren Mobilitätskonzepte einreichen, die es ihnen erlauben, weniger Stellplätze herzustellen. Zum Beispiel, wenn sie Carsharing anbieten. Hierfür haben wir einen Leitfaden erarbeitet, indem alle Anforderungen an ein gültiges Mobilitätskonzept beschrieben werden. Im Einzelfall kann es dann genehmigt werden.


Weil die Grundstückspreise in Oberursel immer weiter steigen und der Bau von Stellplätzen sehr teuer ist, wurde der Ablösebetrag pro Stellplatz von 10.000 Euro auf 12.500 Euro angehoben. Ablöse bedeutet, dass ein Geldbetrag an die Stadt gezahlt wird, wenn Stellplätze aus Platzgründen faktisch nicht herstellbar sind.


Viele Neuerungen haben wir bei den qualitativen Anforderungen an Fahrradabstellplätze. So muss zukünftig für Fahrräder mehr Fläche zur Verfügung gestellt und Platz für Anhänger oder Lastenräder eingeplant werden. Außerdem muss ein erheblicher Anteil der Fahrradabstellplätze wettergeschützt sein.


Um der Versiegelung von Flächen im innerstädtischen Raum etwas entgegen zu wirken, wurden zudem die Anforderungen an die Parkplatzbegrünung erhöht.


Last but not least sollen neue Bauten auch für das Thema Elektromobilität fit gemacht werden. Das bedeutet, dass eine bestimmte Anzahl an Stellplätzen mit der Möglichkeit für Stromzuleitungen auszurüsten ist.


Warum musste die Satzung überarbeitet werden?


1) Ein Antrag der Oberurseler Lokalpolitik aus 2018 zielte darauf ab, die Stellplatzsatzung zu überarbeiten und neben der Anbindung an den öffentlichen Verkehr auch Carsharing zu berücksichtigen.


2) Die Hessische Bauordnung hat sich letztes Jahr geändert. Wenn wir nicht rechtzeitig unsere Satzung überarbeitet hätten, könnten die Bauherren 25 % Ihrer Stellplätze durch Fahrradabstellplätze ersetzen. Stadt und Politik befürchteten, dass dadurch zu wenige Stellplätze hergestellt würden. In unserer Satzung liegt der Vorschlag nun bei 15 % - Satzungsrecht schlägt hier Landesrecht.

3) Uns wurde mehrfach widergespiegelt, dass Stellplätze nicht komplett ausgelastet seien. Das ist ökonomisch einfach nicht sinnvoll. Nur ein einziger Tiefgaragenplatz kann bis zu 35.000 € kosten. Die Baukosten sind einfach sehr hoch. Dazu kommt, dass Stellplätze nicht ohne Weiteres umnutzbar sind.

4) Wir tragen zum Umweltschutz bei. Grünräume werden geschützt, die Flächenversiegelung wird verringert und neue Mobilitätskonzepte werden angeregt.


Gab es andere Städte, die Ihr zum Vorbild genommen habt?


Viele Städte ziehen in Ihren Planungen lediglich einen Radius um eine ÖV-Haltestelle. Wir haben die fußläufigen Distanzen von den ÖV-Haltestellen zu den Grundstücken im Detail betrachtet. Das ist so einmalig. Beim Leitfaden fürs Mobilitätskonzept haben wir uns etwas bei Rostock abgeschaut.


Mit dem gesamten Umfang unserer Stellplatzsatzung sind wir allerdings Innovationstreiber in der Region.


Vielen Dank, dass du dir die Zeit für uns genommen hast!


Die Stellplatzsatzung wurde federführend in der Abteilung Verkehrsplanung in enger Abstimmung mit den Abteilungen Bauaufsicht, Stadtplanung, Recht und Umwelt erarbeitet. Für Rückfragen stehen Ihnen gerne der Abteilungsleiter Dr. Uli Molter (uli.molter@oberursel.de, T 06171 502 – 434) sowie Verkehrsplanerin Ina Steinhauer (ina.steinhauer@oberursel.de, T 06171 502 – 433) zur Verfügung.



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