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Plakate auf dem Markt sollen an Mundschutz-Pflicht beim Einkaufen erinnern!



Plakate auf dem Markt sollen an Mundschutz-Pflicht beim Einkaufen erinnern


Seit gestern gilt in Hessen aufgrund der Corona-Pandemie die partielle Maskenpflicht. Bürgerinnen und Bürger müssen jetzt im ÖPNV sowie beim Betreten des Publikumsbereichs von geöffneten Einrichtungen wie z.B. Geschäften, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Postfilialen und Bibliotheken eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das Tragen des Mund-Nase-Schutzes in Form einer Alltagsmaske gilt auch für den Einkauf auf dem Oberurseler Wochenmarkt mittwochs und samstags sowie auf dem Wochenmarkt in Weißkirchen samstags. Trotz Tragens einer Maske muss weiterhin auch der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

Erster Stadtrat Christof Fink: „Um die Menschen beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt nochmal daran zu erinnern, dass ab jetzt Maskenpflicht besteht, haben wir Plakate angefertigt, die an alle Marktbeschicker verteilt werden. Ab morgen können sie diese an ihren Verkaufsständen aufhängen. Damit wollen wir zusätzlich auf die Maskenpflicht aufmerksam machen.“


Als Mund-Nase-Bedeckung gilt im Sinne der Landesverordnung jede Bedeckung von Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern. Damit ist eine breite Spanne an Möglichkeiten gegeben und reicht von Schals oder Tüchern, die Mund und Nase bedecken, über selbstgenähte Stoffmasken bis zur professionellen Maske aus der Apotheke.

Mittlerweile sind die verschiedenen Mund-Nase-Bedeckungen an vielen Stellen erhältlich. Neben den Apotheken und Sanitätshäusern, die professionelle Masken verkaufen, bieten viele Geschäfte, Initiativen und Privatleute selbstgenähte „Alltagsmasken“ in allen Variationen an. Um den Bürgerinnen und Bürgern einen besseren Überblick über das Angebot zu verschaffen, hat die städtische Wirtschaftsförderung unter „Oberursel wer liefert?“ auf www.oberursel.de/wer-liefert den Button „Alltagsmasken“ eingerichtet, der die verschiedenen Bezugsmöglichkeiten auflistet.

Wer gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belangt werden.


„Weiterhin gilt auch die Kontaktsperre: man darf nur mit einer weiteren Person beim Einkaufen oder sonstigen Aktivitäten draußen unterwegs sein, aber auch innerhalb von Gebäuden, ausgenommen hiervon sind Familien, die zusammen in einem Haushalt leben. Weiterhin müssen wir dieses Thema sehr ernst nehmen, die Ansteckungsrate ist laut Robert-Koch-Institut wieder leicht angestiegen, dies verdeutlicht, dass wir noch weit davon entfernt sind, die Corona-Pandemie bekämpft zu haben“, so Erster Stadtrat Christof Fink.


Christof Fink

Erster Stadtrat


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