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Preiswerter Wohnraum am Bahnhof wird gebaut!



Bebauungsplan Nr. 251 „Frankfurter Landstraße 1-3“geht ins Verfahren


In der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 6. Februar 2020 steht der Bebauungsplan Nr. 251 „Frankfurter Landstraße 1-3“ auf der Tagesordnung. Vorbehaltlich der Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses, der am 22. Januar 2020 tagt, werden die Parlamentarier an diesem Abend über die Durchführung des Verfahrens entscheiden.


Planungsanlass und Plangebiet


Auf dem Grundstück Frankfurter Landstraße 1-3 möchte die Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH Oberursel (SEWO) ein Wohngebäude mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss errichten. Dafür hat die SEWO als Grundstückseigentümerin im Sommer 2018 ein zweistufiges Bieterverfahren durchgeführt. Grundlage für den Bebauungsplan ist das fortgeschriebene Konzept der Bietergemeinschaft Karl Richter BDA/ Jelena Duchrow GbR vom August 2019, die mit diesem Entwurf das Verfahren gewonnen haben.


Das Plangebiet liegt auf der nordwestlichen Seite der Lenaustraße. Es ist derzeit unbebaut, aber geschottert, und wird als Parkplatz genutzt. Das ca. 3.450 m² große, im Bereich des Bahnhofsareals liegende Plangebiet, wird im Norden durch die S-Bahn-Trasse und im östlichen/ südöstlichen Bereich durch die Lenaustraße begrenzt. Die westliche Grenze bildet die Frankfurter Landstraße. Der bisherige Geltungsbereich soll um die Restfläche eines Flurstücks und damit um eine ca. 30 m lange Fläche an der Lenaustraße erweitert werden.


Bestehendes Planungsrecht


Das Plangebiet liegt im gültigen Bebauungsplan Nr. 164B „Bahnhofsvorplatz/ Nassauer Entlastungsstraße zwischen Brennersmühle und Brücke An den Drei Hasen“. In diesem Bebauungsplan ist die Fläche als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung „Fahrradabstellfläche Bike+Ride-Anlage“ festgesetzt. Diese Festsetzung steht der Realisierung eines Wohngebäudes mit gewerblicher Nutzung entgegen. Kompensation für die Radfahrer wird im Gegenzug auf der anderen Gleisseite durch die Erweiterung der bestehenden Bike und Ride-Anlage geschaffen.


Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Frankfurter Landstraße 1-3“ erfolgte mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.02.2018. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage erfolgt nun die Fortführung und Konkretisierung des Verfahrens.


Das Verfahren gründet sich auf folgende Planungsziele


die Entwicklung des Geländes im Sinne einer nachhaltigen Innenentwicklungdie Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzesdie Schaffung von Planungsrecht auf Grundlage des Ergebnisses des Bieterverfahrensdie Regelung der baulichen Dichte sowie der Höhenentwicklung der Gebäude und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Hier hat die SEWO das vorrangige Ziel, 18 Wohnungen mit zwei bis vier Zimmern im Segment bezahlbarer Wohnraum zu errichten und damit ca. 20% unter der ortsüblichen Miete im Neubaustandard von derzeit 13,20 Euro/m² zu bleiben. Angestrebt wird eine Kaltmiete von neun bis zehn Euro/m².


Darüber hinaus soll an dieser Stelle in Kooperation mit der Stadt erstmalig das Mobilitätskonzept umgesetzt werden, um den Bewohnern ein Angebot zur Verfügung zu stellen, das sie auf den privaten PKW verzichten lässt. Insbesondere die Nähe zum Bahnhof und damit U- und S-Bahnen ist prädestiniert, bei diesem Bauvorhaben ein Mobilitätskonzept sinnvoll zu planen und umzusetzen.

„Für mich ist dies ein weiterer Schritt zur Reaktivierung und Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes. Da in Kürze auch das Verfahren um das Gleisdreieck starten wird, sind wir mit beiden Vorhaben gut in der Zeit und zuversichtlich, diese auch zeitnah realisieren zu können“, so Bürgermeister Hans-Georg Brum.

Planungsinhalte


In den vergangenen Monaten nach dem Bieterverfahren wurden die Planungsinhalte mit der Bietergemeinschaft Karl Richter BDA/ Jelena Duchrow GbR konkretisiert und im vorliegenden Bebauungsplanentwurf festgesetzt. Weitere Regelungen werden ergänzend in einem Durchführungsvertrag getroffen.


Für das Wohn- und Geschäftshaus soll eine dreigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss und eine Ausnutzung mit einer GRZ von 0,6 und einer GFZ von 1,6 realisiert werden.

Dies entspricht den Ausnutzungskennzahlen eines besonderen Wohngebietes.

„Unter Berücksichtigung künftiger Mobilitäts- und Klimaentwicklung ist beabsichtigt, mit dem Mobilitätskonzept, aber auch mit der anteiligen Nutzung regenerativer Energieträger, dem Ziel Rechnung zu tragen, bezahlbaren Wohnraum mit einer energetisch zukunftsweisenden Bauweise zu verbinden und ein architektonisch ansprechendes Gebäude zu errichten“, so die Geschäftsführerin der SEWO Kerstin Giger.

Durchführung des Verfahrens


Da der Bebauungsplan Nr. 251 „Frankfurter Landstraße 1-3“ aufgrund seiner Lage im beplanten Innenbereich und der maximal überplanten Fläche als vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann, rechnet die Stadt mit einem Satzungsbeschluss noch in der zweiten Jahreshälfte 2020.

Als nächster Schritt steht nun die Offenlage des Bebauungsplans und die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung an.


Hans-Georg Brum

Bürgermeister

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