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Silvesterfeuerwerk: Bitte mit Verantwortung und Rücksicht!

Aktualisiert: 2. Jan. 2023



Viele freuen sich, das neue Jahr mit einem Silvesterfeuerwerk zu begrüßen. Es gibt zwar keine grundsätzlichen Beschränkungen mehr, wie in den vergangenen beiden Jahren. Aber nach dem Sprengstoffgesetz sind Regeln zu beachten. So ist das Abbrennen pyrotech­ni­scher Gegenstände, also Feuerwerksraketen und Böller, in unmittelbarer Nähe von Kir­chen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in Bereichen mit besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Dies gilt für Oberursel wegen der vielen Fachwerk­häuser insbesondere im gesamten Altstadtbereich sowie in den Ortskernen aller Stadtteile.


Bitte beachten Sie: Raketen und Feuerwerkskörper sollten nur dort abgebrannt werden, wo sie keinen Schaden anrichten können. Insbesondere auf Menschen und Tiere in der Nähe und einen ausreichenden Sicher­heitsabstand zu Häusern, Fahrzeugen, usw. ist zu achten. Die Hinweise auf den Ver­packungen der pyrotechnischen Artikel sollten aufmerksam gelesen werden. Eltern sollten dies am besten gemeinsam mit den Kindern machen und das Abbrennen immer beaufsichtigen.


Wer einen Brand verursacht, dem drohen neben einer Geldbuße sogar eine Freiheitsstrafe und auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche – und das möchte schließlich keiner!



Christof Fink

Erster Stadtrat

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