Viele freuen sich, das neue Jahr mit einem Silvesterfeuerwerk zu begrüßen. Es gibt zwar keine grundsätzlichen Beschränkungen mehr, wie in den vergangenen beiden Jahren. Aber nach dem Sprengstoffgesetz sind Regeln zu beachten. So ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, also Feuerwerksraketen und Böller, in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie in Bereichen mit besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen verboten. Dies gilt für Oberursel wegen der vielen Fachwerkhäuser insbesondere im gesamten Altstadtbereich sowie in den Ortskernen aller Stadtteile.
Bitte beachten Sie: Raketen und Feuerwerkskörper sollten nur dort abgebrannt werden, wo sie keinen Schaden anrichten können. Insbesondere auf Menschen und Tiere in der Nähe und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Häusern, Fahrzeugen, usw. ist zu achten. Die Hinweise auf den Verpackungen der pyrotechnischen Artikel sollten aufmerksam gelesen werden. Eltern sollten dies am besten gemeinsam mit den Kindern machen und das Abbrennen immer beaufsichtigen.
Wer einen Brand verursacht, dem drohen neben einer Geldbuße sogar eine Freiheitsstrafe und auch zivilrechtliche Schadenersatzansprüche – und das möchte schließlich keiner!
Christof Fink
Erster Stadtrat
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