Corona-Pandemie: Sport- und Freizeitanlagen sind ab jetzt geschlossen
Die hessische Landesregierung hat die seit Montag, 2. November 2020, geltende Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) nochmal geändert. Im Bereich Sport ergeben sich daraus Änderungen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb: öffentliche und private Sportanlagen sind somit seit heute und bis zum Ablauf des 30. November 2020 geschlossen. Dies betrifft in Oberursel (Taunus) auch alle städtischen Anlagen wie z.B. Bolzplätze und Skateanlagen. Diese Anlagen werden bis Ende November geschlossen, wo dies nicht möglich ist, werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Es findet somit bis 30.11. kein Breiten- und Freizeitsport auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Hallen, Schießsportanlagen etc.) statt. Weiterhin ist es in ganz Hessen möglich, im öffentlichen Raum, also auf Wegen, Wasserstraße und öffentlichen Wasserflächen, im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben (Joggen, Radfahren, Wandern, Reiten, Rudern etc.) im Sinne einer freizeitsportlichen Tätigkeit in der Öffentlichkeit und unter Einhaltung der sonstigen Kontaktbeschränkungen (alleine, zu zweit, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes, dann bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen).
Die Entnahme von Sportgeräten aus Sportanlagen ist zu diesem Zweck gestattet. Das Bewegen von Pferden ist vor dem Hintergrund des Tierwohlschutzes auch auf der Sportanlage gestattet, davon nicht umfasst sind Reitkurse, Schulungen, Wettbewerbe o.ä..
Ohne Einschränkungen gestattet ist der Sportbetrieb zur Vorbereitung auf und die Abnahme von Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist und zum Zweck des Schulsports. Hierfür können auch Sportanlagen geöffnet werden.
Vereins- und Versammlungsräume auf Sportanlagen und ähnliches sind grundsätzlich geschlossen.
Bei Rehabilitationssport (gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) handelt es sich um medizinische Maßnahmen, daher ist dieser weiterhin möglich.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist in Sportanlagen weiterhin gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt.
Christof Fink
Erster Stadtrat
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