top of page
Suche

Stadtverordnetenversammlung wird wieder als Livestream übertragen – erweitertes Informationsangebot

Aktualisiert: 7. Apr. 2022



Die Februar-Sitzung der Stadtverordneten-versammlung wurde zum ersten Mal per Livestream übertagen. Damit wurde ein entsprechender Beschluss aus der letzten Wahlzeit umgesetzt. Nachdem im Dezember 2021 die Geschäftsordnung geändert wurde, war der Weg frei.


Stadtverordnetenvorsteher Lothar Köhler zeigt sich erfreut. „Die Premiere war sehr gelungen. In der Spitze haben rund 120 Zuschauerinnen und Zuschauer die Sitzung verfolgt. Gerade in Zeiten der Pandemie ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger verfolgen können, was sich kommunalpolitisch tut.“

Nach der Sitzung ist gemeinsam mit der Verwaltung überlegt worden, wie die Informationen rund um die Sitzung verbessert werden können. Dabei kann auf den bereits bestehenden Angeboten aufgebaut werden.


Die städtische Homepage www.oberursel.de bietet bereits diverse Möglichkeiten. Direkt auf der Startseite findet sich unter „Schnelle Links“ die Rubrik „SITZUNGSTERMINE UND DOKUMENTE“. Klickt man diese an, öffnet sich eine weitere Seite. Dort sind alle Dokumente zu den einzelnen Gremiensitzungen gebündelt. Rechts auf der Seite sind unter dem Titel „Kommunale Bürgerinfo“ weiter aufgefächerte Informationen verfügbar. Dort stehen beispielsweise die einzelnen Gremien und Mandatsträger/innen. Alternativ kann auch der direkte Link https://www.oberursel.de/de/rathaus/politik/ eingegeben werden.


Wie bereits bei der letzten Sitzung wird auf der städtischen Homepage ein entsprechender Link zu dem Livestream eingerichtet. Alternativ kann man YouTube direkt anklicken:





Um die Sitzungsabläufe transparenter zu machen, sind noch häufig gestellte Fragen („FAQ“) aufgenommen worden. Diese bieten eine gute Orientierung und erleichtern es, sich im Vorfeld der Stadtverordnetensitzungen zu informieren. Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen sind ebenso unter „Sitzungstermine und Dokumente“ > „Sitzungen“ zu finden sie hier:


FAQ: Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Stadtverordnetenversammlung


  1. Welche Aufgaben hat die Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung (StVV) hat vielfältige Aufgaben. In § 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind diese aufgeführt. Unter anderem wählt die StVV den Magistrat, mit Ausnahme der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters. Er bzw. sie wird von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Darüber hinaus beschließt die StVV über den Haushalt und erlässt spezielle Satzungen.

Die StVV tagt i.d.R. acht Mal im Jahr. Ihre Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich und werden von dem/ der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung geleitet. Seit dieser Wahlzeit ist Lothar Köhler Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung (Stadtverordnetenvorsteher).

Vorbereitet werden die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung in den Beratungen der Fachausschüsse.

  1. Wie viele Stadtverordnete gibt es in Oberursel (Taunus)?

Die Zahl der Stadtverordneten richtet sich nach der Einwohnerzahl. Geregelt ist dies in § 38 HGO. Mit seinen rund 47.000 Einwohnern hat Oberursel (Taunus) derzeit 45 Stadtverordnete.


Eine Übersicht der aktuellen Stadtverordneten finden Sie hier:

  1. Sitzverteilung

Die Stadtverordneten werden bei der Kommunalwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.


Nach der Kommunalwahl am 14.03.2021 gilt für die Wahlzeit 2021 – 2026 folgende Sitzverteilung:


  1. Sitzungsort/ Sitzplan

Im Normalfall tagen die Stadtverordneten im Großen Sitzungssaal des Rathauses (Raum E 01). Wegen der aktuellen Corona-Pandemie finden die Sitzungen zurzeit in der Stadthalle statt.

Den aktuellen Sitzplan der Stadthalle können Sie hier abrufen: (https://www.oberursel.de/de/rathaus/politik/stadtverordnete/sitzplan15.10.21-stadthalle.pdf?cid=tqg).

  1. Einladung/ Tagesordnung/ Ablauf

Eine Woche vor der Sitzung wird die Einladung mit allen öffentlichen Unterlagen publiziert. Diese kann über das Internet (https://oberursel.ratsinfomanagement.net/termine) abgerufen werden.

Die StVV-Sitzungen beginnen grundsätzlich um 19.30 Uhr und dauern laut Geschäftsordnung bis ca. 22.30 Uhr. Der zu diesem Zeitpunkt noch aufgerufene Tagesordnungspunkt wird zu Ende behandelt.


Die Tagesordnung gliedert sich verschiedene Abschnitte. Mit 2/3-Mehrheit können weitere Punkte auf die Tagesordnung genommen werden. Die reguläre Tagesordnung ist wie folgt untergliedert:

A) Fragen

Jede oder jeder Stadtverordnete kann Fragen an den Magistrat stellen. Das Spektrum ist weit gefächert. Es sind maximal vier Zusatzfragen zur ursprünglichen Frage erlaubt.

Seit kurzem gibt es zusätzlich noch die „Aktuelle Fragestunde“. Damit wird dem Wunsch entsprochen, auf kurzfristige Themen/ Angelegenheiten eingehen zu können. Es werden keine Themen zugelassen, die in der Fragestunde oder in Anträgen behandelt wurden.


B) Mitteilungen des Magistrats

Zu verschiedenen Themen trägt die bzw. der zuständige Dezernent/in die Antwort an die StVV vor.

C) Berichte der Ausschüsse

Hier berichtet die bzw. der jeweilige Ausschussvorsitzende, welche Punkte in den letzten Sitzungen behandelt wurden.

D) Vorlagen des Magistrats

Diese werden unterschiedlich gehandhabt – in Teil I mit, in Teil II ohne Aussprache.


Vorlagen des Magistrats, die durch die Ausschüsse vorbereitet wurden, werden in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter Tagesordnung Abschnitt D) Teil II behandelt, wenn im Ausschuss kein Mitglied gegen diese Vorlagen gestimmt hat. Über die Tagesordnung Abschnitt D) Teil II wird ohne Aussprache in einer Abstimmung beschlossen.


Sofern ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung bei Eintritt in die Tagesordnung es verlangt, sind die Vorlagen, die auf die Tagesordnung Abschnitt D) Teil Il gesetzt sind, auf die Tagesordnung Abschnitt D) Teil I zu überstellen.

E) Vorlagen der Ausschüsse

Es handelt sich um Anträge, die über den jeweiligen Fachausschuss eingebracht werden.

F) Anträge

Jede Fraktion kann Anträge stellen. Diese müssen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden . Ein abgelehnter Antrag kann frühestens nach einem Jahr erneut gestellt werden.

G) Anfragen nach § 9 aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung

Die Fraktionen haben die Möglichkeit, den Magistrat zu verschiedenen Sachverhalten zu fragen. Von der/ den jeweils zuständigen Organisationseinheit/en werden die Antworten vorbereitet. Die bzw. der zuständige Dezernent/in trägt die Antwort in der StVV vor.

  1. Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner

Für alle Fragen im Zusammenhang mit der Stadtverordnetenversammlung und den anderen politischen Gremien stehen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Büro der Gremien gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.oberursel.de/de/buergerservice/abteilungen/HES:department:1063/buero-der-gremien/


Stadtverordnetenvorsteher Köhler ist optimistisch, dass dadurch das Interesse an den Sitzungen steigen wird: „Wir wollen es den Bürgerinnen und Bürgern leichtmachen, sich schnell und einfach zu informieren. So können wir den Austausch zwischen Bürgerschaft und Gremien fördern. Es ist unser Anspruch, die Öffentlichkeit ‚mitzunehmen‘ bei den politischen Entscheidungsprozessen.“


Wer im Zusammenhang mit den Sitzungen noch Fragen, Anregungen oder Hinweise hat, kann sich gerne an das Büro der Gremien wenden. Entweder telefonisch (502-360 oder -359) oder per E-Mail (gremienbuero@oberursel.de).


Lothar Köhler

Stadtverordnetenvorsteher


Comments


bottom of page