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Unzulässiges Parken wird ab 9. November deutlich teurer!




Bußgeldnovelle: Auch unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer

Am 9. November tritt der geänderte Tatbestands­katalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten in Kraft, der in ganz Deutschland gilt. Neben deut­lichen Erhöhungen der Bußgelder für Geschwindig­keitsüberschreitungen werden u.a. auch die Park­verstöße wesentlich teurer. Bisher musste z.B. beim Parken auf einem Geh- oder Radweg ein Ver­warnungsgeld von 20,- Euro gezahlt werden. Künf­tig kostet das Parken dort mindestens 55,- Euro und damit genauso viel, wie ab dem 9. November auch für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhn­licher Gehbehinderung oder für das Parken in einer Feuerwehrzufahrt (als Mindestbetrag, ohne Behin­derung) zu zahlen ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Parken und Halten auf Gehwegen nach der Straßenverkehrs­ordnung grundsätzlich verboten ist, wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Parkflächen­markierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen oder wenn der Gehweg nur von zwei Rädern des abgestellten Kraftfahr­zeugs mitbenutzt wird, also unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängerinnen und Fußgängern verbleibt. Erster Stadtrat Christof Fink teilt hierzu mit: „Die Gehwege müssen den Fußgängerinnen und Fuß­gängern in vollständiger Breite ohne Gefahren, Störungen oder Beeinträchtigungen zur Verfügung stehen. Die Stadtpolizei hat den Auftrag, Verstöße gegen Halte- und Parkverbote sowie Geschwindig­keitsüberschreitungen konsequent zu verfolgen und zu ahnden, damit unsere Straßen in Oberursel noch sicherer werden.“ Christof Fink Erster Stadtrat

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