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Winterdienst im Stadtgebiet

Aktualisiert: 10. Dez. 2019



Auch im Winter 2019/2020 wird der BSO das Räumen und Streuen der Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet von Oberursel (Taunus) gewährleisten.  


Ein hohes Maß an Mobilität auch im Winter in der Stadt sowie den einzelnen Ortsteilen zu gewährleisten, ist Aufgabe des kommunalen Winterdienstes. Dauer und Inten­sität der Schnee- und Frostperioden sind nicht planbar und nur begrenzt voraussehbar. Daher muss der BSO als kommunaler Eigenbetrieb sehr gut vorbereitet sein, um flexibel reagieren zu können. Das betrifft die Personalplanung genauso wie die Vorratsmengeneinlagerungen an Streusalz und abstumpfenden Streumitteln sowie den einsatzbereiten Fuhrpark.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oberursel sind grundsätzlich alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden Geh­wege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dies gilt auch in Bereichen, in denen die Gehwege niveaugleich ausgebaut und nur optisch –  z.B. durch andere Pflasterfarben – von den Fahrbahnen abgesetzt sind. Dort sind die anteiligen Gehwegbereiche freizuhalten. Bei Schneefall sind in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr vor den Grund­stücken die Gehwege, Über­wege und Plätze in einer Breite von 1,50 m vom Schnee zu räumen, soweit die örtlichen Verhält­nisse dies zulassen.

Wer zur Miete wohnt sollte beachten, dass diese Räum- und Streupflichten üblicherweise vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden und dann von diesem zu erfüllen sind, wenn nicht Hausmeister dafür eingesetzt werden.

Die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen werden von der Stadt geräumt und gestreut. Im Regelfall fahren die Großfahrzeuge für die Schneeräumung von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Zweischichtbetrieb. Damit wird unter anderem auch der Busverkehr sicher­gestellt. Traktoren und Handräumer werden von 4.00 Uhr bis 20.00 Uhr eingesetzt.

„Die Räumung der Straßen wird zudem oftmals durch falsch geparkte Autos erschwert. Das kostet wertvolle Zeit und erschwert die Arbeit unnötig. Auch hier sind die Bürgerinnen und Bürger aufge­fordert, dies zu vermeiden", so Tanja Knoth, Leiterin der zuständigen Abteilung.

Die Räum- und Streupläne werden jährlich aktualisiert. In diesen Plänen sind das jeweilige Einsatzgebiet für jedes Fahrzeug sowie die Fahrtroute mit Reihenfolge vorgegeben.

Streustufe 1


Alle Straßen und Bereiche, die sich aus der oben erläuterten Streupflicht ergeben, werden bearbeitet; so zum Beispiel Buslinien, Durch­gangsstraßen oder Straßen mit hoher Verkehrs­frequenz. Das Straßen­verzeichnis – Streustufe 1 – steht im Internet zur Verfügung.

Straßenreinigungssatzung Oberursel (Taunus)

Diese kann hier abgerufen werden.


Michael Maag

Betriebsleiter


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