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Winterdienst in Oberursel



Auch im Winter 2022/2023 wird der BSO das Räumen und Streuen der Hauptverkehrs­straßen im Stadtgebiet von Oberursel (Taunus) gewährleisten.


Ein hohes Maß an Mobilität auch im Winter in der Stadt sowie den einzelnen Ortsteilen zu gewähr­leisten, ist Aufgabe des kommunalen Winterdienstes. Dauer und Intensität der Schnee- und Frostperioden sind nicht planbar und nur begrenzt voraussehbar. Daher muss der BSO als kommunaler Eigenbetrieb sehr gut vorbereitet sein, um flexibel reagieren zu können. Das betrifft die Personalplanung genauso wie die Vorratsmengeneinlagerungen an Streusalz und abstumpfenden Streumitteln sowie den einsatzbereiten Fuhrpark.


Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ober­ursel sind grundsätzlich alle Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden Gehwege von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dies gilt auch in Bereichen, in denen die Gehwege niveaugleich ausgebaut und nur optisch – z.B. durch andere Pflasterfarben – von den Fahrbahnen abgesetzt sind. Dort sind die anteiligen Gehwegbereiche freizu­halten. Bei Schneefall sind in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr vor den Grundstücken die Gehwege, Überwege und Plätze in einer Breite von 1,50 m vom Schnee zu räumen, soweit die örtlichen Verhältnisse dies zulassen.


Wer zur Miete wohnt sollte beachten, dass diese Räum- und Streupflichten üblicherweise vom Ver­mieter auf den Mieter übertragen werden und dann von diesem zu erfüllen sind, wenn nicht Hausmeister dafür eingesetzt werden.


Die Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen werden von der Stadt geräumt und gestreut. Im Regelfall fahren die Großfahrzeuge für die Schneeräumung von 3.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Zweischichtbetrieb. Damit wird unter anderem auch der Busverkehr sichergestellt. Traktoren und Handräumer werden von 4.00 Uhr bis 20.00 Uhr eingesetzt.

„Die Räumung der Straßen wird zudem oftmals durch falsch geparkte Autos erschwert. Das kostet wertvolle Zeit und erschwert die Arbeit unnötig. Auch hier sind die Bürgerinnen und Bürger aufge­fordert, dies zu vermeiden", so Tanja Knoth, Leiterin der zuständigen Abteilung.


Die Räum- und Streupläne werden jährlich aktuali­siert. In diesen Plänen sind das jeweilige Einsatz­gebiet für jedes Fahrzeug sowie die Fahrtroute mit Reihenfolge vorgegeben.



Streustufe 1

Alle Straßen und Bereiche, die sich aus der oben erläuterten Streupflicht ergeben, werden bearbeitet; so zum Beispiel Buslinien, Durchgangsstraßen oder Straßen mit hoher Verkehrsfrequenz. Das Straßen­verzeichnis – Streustufe 1 finden Sie hier:



Straßenreinigungssatzung Oberursel (Taunus) Die Straßenreinigungssatzung kann hier abgerufen werden:



Michael Maag

BSO-Betriebsleiter

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