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Zutritt zum Rathaus nur noch mit 3G ab 27.12.



Zutritt zum Oberurseler Rathaus ab Montag nur noch mit 3G – Ausnahme an den Impftagen – 3G-Regel auch beim BSO

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens ist der Zugang zum Oberurseler Rathaus ab Montag, 27. Dezember 2021, nur noch mit 3G-Status möglich. „Wir möchten damit unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber natürlich auch die Besucherinnen und Besucher schützen“, so der Erste Stadtrat Christof Fink.

Einen Termin im Oberurseler Rathaus kann man nur wahrnehmen, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist - mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren. Bei Schülerinnen und Schülern reicht das Testheft der Schule als 3G-Nachweis aus. Nicht genesene und nicht geimpfte Personen benötigen einen offiziellen Testnachweis, Selbsttests gelten nicht. Bei der Kontrolle durch einen Sicherheitsdienst am Rathauseingang müssen sich alle Besucherinnen und Besucher auch mit einem Lichtbildausweis verifizieren.

Ausnahme: Im Januar werden auch die Impfaktionen im Rathaus fortgesetzt. An diesen Tagen entfällt natürlich die 3G-Regelung.

Bau & Service Oberursel (BSO)

Auch beim BSO gilt die 3G-Regel. Dies betrifft Besucherinnen und Besucher der Verwaltungs- und Werkstattgebäude und in den Außenstellen, d. h. in der Kläranlage, in den Friedhofbüros und im Forsthaus.

„Zu unser aller Sicherheit bitten wir die Besucherinnen und Besucher des Rathauses und beim BSO um Verständnis für diese Maßnahme, auch für eventuelle Wartezeiten, die durch die Kontrollen entstehen können“, so Christof Fink abschließend. Christof Fink Erster Stadtrat

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