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Ab Freitag gelten 3G-Regeln im TaunaBad Oberursel

Die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH informiert, dass ab kommenden Freitag, 4. März 2022, entsprechend der hessischen Corona-Verordnung wieder die 3G-Regel für den Besuch im TaunaBad Oberursel gilt.



Dies bedeutet, dass Personen mit Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder mit einem tagesaktuellen negativen Antigen-Test das TaunaBad betreten dürfen (offizieller Schnelltest nicht älter als 24 Stunden bzw. PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Für Schüler*innen, Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.


Mit den neuen Regelungen ist es im TaunaBad auch wieder möglich, E-Tickets bis zu sieben Tage im Voraus online über die Website https://www.stadtwerke-oberursel.de/taunabad zu buchen. E-Tickets können bis zu zwölf Stunden vor Beginn der Gültigkeit eigenständig storniert werden. Spätere Stornierungen sind ausgeschlossen. Die Einteilung in Zeitfenster für den Kauf von E-Tickets entfällt.


Die Öffnungszeiten im TaunaBad bleiben unverändert:

  • dienstags bis freitags von 11 bis 21 Uhr,

  • Frühschwimmen montags, mittwochs und freitags von 6.30 bis 8 Uhr,

  • samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr.


Montags ist das TaunaBad nach dem Frühschwimmen nur für Schulen und Vereine geöffnet.


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