Die Stadtwerke Oberursel (Taunus) GmbH informiert, dass ab kommenden Freitag, 4. März 2022, entsprechend der hessischen Corona-Verordnung wieder die 3G-Regel für den Besuch im TaunaBad Oberursel gilt.

Dies bedeutet, dass Personen mit Impfnachweis, Genesenen-Nachweis oder mit einem tagesaktuellen negativen Antigen-Test das TaunaBad betreten dürfen (offizieller Schnelltest nicht älter als 24 Stunden bzw. PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Für Schüler*innen, Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.
Mit den neuen Regelungen ist es im TaunaBad auch wieder möglich, E-Tickets bis zu sieben Tage im Voraus online über die Website https://www.stadtwerke-oberursel.de/taunabad zu buchen. E-Tickets können bis zu zwölf Stunden vor Beginn der Gültigkeit eigenständig storniert werden. Spätere Stornierungen sind ausgeschlossen. Die Einteilung in Zeitfenster für den Kauf von E-Tickets entfällt.
Die Öffnungszeiten im TaunaBad bleiben unverändert:
dienstags bis freitags von 11 bis 21 Uhr,
Frühschwimmen montags, mittwochs und freitags von 6.30 bis 8 Uhr,
samstags, sonntags und an Feiertagen von 10 bis 18 Uhr.
Montags ist das TaunaBad nach dem Frühschwimmen nur für Schulen und Vereine geöffnet.