top of page
Suche

Streumitteleinsatz in Oberursel



In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene existiert nicht. Die Satzung über die „Straßenreinigung der Stadt Oberursel (Taunus)“ schränkt den privaten Einsatz von Streusalz ein (§8,(2) „Salz und Chemikalien dürfen nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern dürfen kein Streusalz und keine Chemikalien verwendet werden.“)

Der Einsatz von Streusalz im Winterdienst hat immer schädliche Nebenwirkungen für Bäume und andere Pflanzen, Gewässer, Fahrzeuge und Bauwerke (insbesondere Beton).

Daher ist im öffentlichen Raum für den BSO das wichtigste Instrument des Winterdienstes die mechanische Räumung.


Der Winterdienst ist – als Teil der Verkehrssicherungspflicht – eine Amtspflicht. Die Räum- und Streupflicht besteht grundsätzlich nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Abschnitten. Wodurch der Streumitteleinsatz im öffentlichen Raum auch reduziert ist. (Siehe dazu Streustufe 1 https://www.bso-oberursel.de/.../stae.../streustufe-1.pdf...).

Wo die mechanische Räumung infolge äußerer Bedingungen nicht ausreicht, kommt der Einsatz von Streumitteln hinzu. Unser kommunaler Winterdienst erfolgt „differenziert“. D. h. je nach Witterung, den spezifischen Straßenverhältnissen und der umgebenden Vegetation entscheidet der BSO, welches Verfahren eingesetzt wird: Vom gänzlichen Verzicht auf das Streuen (nur mechanisches Räumen) über den zusätzlichen Einsatz abstumpfender Mittel bis hin zur Verwendung von Streusalzen. Ziel ist es, Streusalz so selten wie möglich und durch den Einsatz entsprechender Technik gezielt und mit einem möglichst geringen Salzverbrauch pro Quadratmeter zu verwenden. Dazu hat der BSO neue Geräte angeschafft, die den Einsatz von Sole ermöglichen. Also in Wasser aufgelöstes Natriumchlorid, mit einem Bestandteil von 22 Prozent. Die Salzkonzentration wird minimiert, ohne die Verkehrssicherheit zu gefährden.


Der BSO verwendet als Auftaumittel Steinsalz, sowie Feuchtsalz FS (z.B. FS 100 = 100% Salzsole, FS 30 = 30 % Sole/ 70 % Trockensalz). Streumenge und Streuart werden durch zahlreiche Faktoren der Witterungsverhältnisse bestimmt. Dazu zählen Luftfeuchtigkeit, relative Luftfeuchtigkeit, Taupunkttemperatur, Wind- und Windgeschwindigkeit, Wolken und Bewölkungsgrad (Gesamtbedeckungsgrad), Niederschlagsmenge, Niederschlagswahrscheinlichkeit, Reifglätte, Eisglätte – überfrierende Feuchte (Tau), Eisglätte – überfrierende Nässe, Glatteis und Schneeglätte.

Wieso verwendet der BSO nicht ausschließlich abstumpfende Streustoffe?


Unter abstumpfenden Streustoffen versteht man natürliche Gesteine, in Form von Sand oder Splitten. Hierbei ist es wichtig, dass es einen hohen Anteil an Kornrauigkeit gibt. Dies ist Voraussetzung für eine gute Wirksamkeit. Zusätzlich muss das Material trocken sein. Ferner werden hohe Streumengen benötigt, um bei entsprechenden Witterungsverhältnissen eine Wirkung zu erzielen (ca. 100-150 g/m²).

Da die abstumpfenden Mittel beispielsweise eine Gefahr für Autos und Fahrradfahrer darstellen können und von ihnen eine Feinstaubbelastung ausgeht, muss das Material wieder aufgenommen werden. Dabei fallen Kosten von bis zu 250€/t an. Dies liegt unter anderem daran, dass das Material als Sondermüll zu entsorgen ist (Dies geschieht aufgrund von Reifenabrieb, Schmierstoff/Kraftstoffverlust, der sich mit den abstumpfenden Streustoffen verbindet,). Außerdem tritt bereits nach 400 Fahrzeugübergängen ein massiver Wirkungsabfall statt, so dass eine erneute Streuung erforderlich ist. Die Herstellung und Reinigung der abstumpfenden Streumittel erfolgt unter hoher Ressourcenaufwendung und sind in der Ökobilanz daher dem Einsatz von Sole nicht zwingend überlegen.



Um die Aspekte der Verkehrssicherheit sowie Ökologie zu verbinden, hat bei Neuanschaffungen des BSO von Maschinen und Fahrzeugen, die Ressourcenschonung der Ausbringung der Streumittel stets obererste Priorität.

Das bedeutet, dass die Ausführung - wenn möglich - auf FS100 (=100% Salzsole kein Trockensalz) ausgelegt wird. Zusätzlich wird bei den Kleintraktoren, mittels GPS eine Wegeabhängigkeit eingesetzt, welche die Salzauswurf-menge entsprechend des Weges auf das nötigste beschränkt.

Die Verwendung von Streusalz ist immer ein Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit und Umweltbelangen. Für den BSO gilt beim Einsatz von salzhaltigen Streumitteln:

„So wenig wie möglich, so viel wie nötig“.


Michael Maag (Betriebsleiter BSO)

bottom of page